Bezirksgerichtspräsidium: Ich wähle Beat Gut. Deshalb.

Für die Wahl um das Präsidium des Bezirksgerichts stehen sich am 18. Mai 2014 zwei Kandidaten gegenüber: Beat Gut (FDP) und Marie Schurr (SP).

Im ersten Wahlgang lag Marie Schurr mit 24’616 Stimmen vor Beat Gut mit 23’387 Stimmen.

Ich werde wie im ersten Wahlgang wieder Beat Gut wählen und hoffe sehr, dass er Frau Schurr noch abfangen kann.

Das hat nicht primär etwas mit Frau Schurr zu tun. Ich will und kann nichts Schlechtes über sie schreiben. Allerdings gibt es keinen Hinweis darauf, dass sie fachlich oder menschlich besser wäre als Beat Gut. Seine Voraussetzungen für dieses Amt werden auch nicht bestritten und nach einem Blick auf die CV der beiden Kandidierenden würde ich wohl eher Beat Gut zu einem Bewerbungsgespräch einladen, wenn ich der Arbeitgeber wäre, der die Stelle zu besetzen hat. Dazu kommt, dass die Mehrheit der Interparteilichen Konferenz (IPK), welche sonst die Richter und Staatsanwälte bestimmt, sich ebenfalls für Beat Gut ausgesprochen hat.

Wenn also jemand Frau Schurr vorzieht, dann wohl primär aus parteipolitischen Überlegungen. Das kann man niemanden verwehren, aber falsch finde ich das trotzdem und zwar zwei Gründen:

Erstens hat die SP genug: Die Genossen stellen 4 von 9 Stadträten inklusive Stadtpräsidium. Der Statthalter von Zürich ist ebenfalls von der SP. Fünf von sieben Schulpräsidien sind in der Hand der Sozialdemokraten. Ein wenig Selbstbeschränkung seitens der SP wäre wünschenswert, ist aber offenbar leider nicht zu erwarten. Au contraire: Die SP will sich aktuell nicht nur das Bezirksgerichtspräsidium krallen, sondern auch noch das sechste von sieben Schulpräsidien (im fraglichen Wahlkampf im Schulkreis Zürichberg unterstützt die glp übrigens den Kandidaten der Grünen, Balz Bürgisser). Was ich mir in diesem Zusammenhang nun wirklich nicht erklären kann, ist die Unterstützung von Frau Schurr durch die AL. Die SP ist eigentlich die Lieblingsgegnerin der AL und die AL besitzt sonst ein gutes Gespür für Macht und Balance.

Zweitens sind Richter im Regelfall unpolitische Personen. Ihre Parteizugehörigkeit ist in den meisten Fällen eher der Karriere als der Überzeugung geschuldet. Die glp, die in jüngster Zeit aufgrund der Wahlerfolge in den letzten Jahren zahlreiche Richterstellen besetzen konnten, durfte sich in der jüngeren Vergangenheit einer grossen Beliebtheit unter Juristen erfreuen. Das Gleiche erlebte die SVP. Es gibt heute nicht wenig SVP-Richter, die dieser Partei nur aus opportunistischen Gründen angehören. Über das Modell des Parteienproporz‘ für Richterstellen liesse sich gar trefflich streiten; ich bin kein Fan dieses Systems, aber das steht hier nicht zur Debatte. Im Prinzip ist es ja eine gute Sache, dass Richter nicht allzu politisch und damit parteiisch sind. Daraus folgt: Wenn ein Richter oder eine Richterin meinem Richterideal entspricht und nicht zu sehr auf parteipolitischen Pfaden wandelt, dann spielt es auch keine Rolle, welche Partei er oder sie angehört. Wenn eine Person hingegen eine klare parteipolitische Haltung hat, steht sie für mich eh nicht zur Wahl.

 

 

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